

Radagast hat geschrieben:Das Thema hatten wir doch schon mal in einem anderen Thread, oder?
Habe gerade ein Déjà Vú
Ich bin im letzten Jahr 3 x !!!! an der gleichen Stelle geblitzt worden
Ich bin im letzten Jahr 3 x !!!! an der gleichen Stelle geblitzt worden![]()
('Schulligung)
das Ortsschild und keine 10m dahinter der Blitzer.
burhoff online hat geschrieben:5. Welche Besonderheiten gelten beim Blitzen in der Nähe des Ortseingangsschildes?
In den Richtlinien werden Entfernungen festgelegt. Diese betragen zwischen mindestens 150 m – so z.B. in Baden-Württemberg und Bremen – bzw. mindestens 200 m – z.B. in Bayern und in NRW (siehe im Übrigen Starken DAR 98, 85). Innerhalb dieses Bereichs sollen vor und hinter Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie z.B. dem Ortseingangsschild, keine Geschwindigkeitsmessungen stattfinden.
Praxishinweis: Aus sachlichen Gründen kann allerdings von diesen Entfernungsangaben abgewichen werden (vgl. OLG Hamm DAR 00, 580). Das kann z.B. der Fall sein, wenn sich in dem Bereich besondere Gefahrensituationen, wie Zu- und Abfahrten zu stark frequentierten Parkplätzen, Kindergärten und Schulen befinden (siehe dazu auch OLG Oldenburg NZV 96, 375). Etwas anderes kann auch gelten, wenn die Geschwindigkeit vor dem Ortseingang durch einen "Geschwindigkeitstrichter" herabgestuft wird und die Messung nicht in der ersten Stufe erfolgt (OLG Oldenburg NZV 95, 288; OLG Hamm DAR 96, 382 bei Burhoff).
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