Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen




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Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » So 21. Dez 2008, 13:03

Wie einige von Euch wissen, bin ich seit längerer Zeit arbeitslos und auf der Suche nach einem neuen Job.

Dabei fallen die Kosten für Bewerbungen stark ins Gewicht - insbesondere dann, wenn man sie professionell erstellen will - um überhaupt zumindest eine geringe Chance zu haben.

Neben Porto 1,45 und großen Umschlag mit Pappboden -: Bewerbungsmappe (ca. 3 Euro), Bewerbungsfoto vom Fotografen, etliche Fotokopien der Zeugnisse usw.

Leider werden Unterlagen nicht immer zurückgeschickt - habe aber die Erfahrung gemacht, wenn ich dies nach 1/4 Jahr reklamiere, in der Regel doch zurückgesandt wird.

Soviel mir bekannt ist, ist der Arbeitgeber so gar verpflichtet, die Unterlagen zurückzusenden, wenn in der Stellenausschreibung steht, dass nur schriftliche Bewerbungen (also nicht per E-Mail , Telefon ) verlangt werden.

Nun habe ich mich vor ca. 4 Wochen im öffentlichen Dienst als Schulsekretärin beworben.
Gestern kam dann die Absage - der letzte Absatz lautet:

Aus Kostengründen werden Bewerbungen nicht zurück gesandt. Ihre Bewerbung kann innerhalb von 14 Tagen in der Personalabteilung abgeholt werden. Danach wird sie v e r n i c h t et!

Darf so etwas überhaupt sein?? Zumindest hätte man doch in der Stellenanzeige darauf hinweisen müssen.

Kosten?? Wer hat hier wohl die meisten Kosten? Ich - wenn ich mich in die Bahn setze um die Unterlagen abzuholen,

Die Differenz zwischen einen grossen und einem kleinen Brief entspricht nur 0,95 Euro.

Eine ordnungsgemässe Vernichtung ist wohl auch kaum umsonst. Nur wer garantiert mir, dass die ordnungsmäss durchgeführt wird und die Unterlagen nicht einfach nur in den nächsten Müllcontainer landen, aus dem sie jeder Passant herausholen und lesen kann.

Ausserdem dürfen die das überhaupt? Sind das nicht persönliche Unterlagen - mein Eigentum? - das nur für das Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt wurde? - und dann einfach Mappe und Foto vernichtetn??

Was meint Ihr dazu? Habe grosse Lust, einen bösen Brief loszulassen. :naja:
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von Anzeige » So 21. Dez 2008, 13:03

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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Choclate » So 21. Dez 2008, 18:03

Zum Thema Unterlagen vernichten kann ich nix sagen.
Mir wurden damals die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt komplett erstattet (150€). Dazu gehören Mappen, Fotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen,...

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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Dreamer » So 21. Dez 2008, 18:35

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei verlangter Zusendung (also wie Du schreibst die Aufforderung zur schriftlichen Bewerbung) die Unterlagen mit Ausnahme des Anschreibens dem Arbeitnehmer wieder auszuhändigen.

Nach herrschender Meinung muss der Arbeitgeber dabei auch die Portokosten tragen. Keinesfalls darf er die Unterlagen vernichten, zumindest nicht nach 14 Tagen, da es sich um Dein Eigentum handelt und er sich somit schadenersatzpflichtig machte.

Im Falle einer Initiativbewerbung besteht nur eine angemessene Aufbewahrungspflicht, aber keine Rücksendeverpflichtung.

Siehe auch z.B. hier: http://bewerbung.tv/index.php?id=1592&b ... tt_news=69

Nun denn, sei froh, dass Du da nicht gelandet bist :tröst:
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » So 21. Dez 2008, 19:35

vielen Dank Dreamer für Deine tollen Hinweise.
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » Di 6. Jan 2009, 22:07

habe am 29.12.2009 einen " netten" Brief geschrieben und unter Beilage von Rückporto (1,45) ganz "nett" :effe: um Rücksendung gebeten.

Heute kam die Antwort
"Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 29.12.08 übersende ich Ihnen hiermit Ihre Bewerbungsunterlagen.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung........ bei der Vielzahl der ausgeschriebenen Stellen und der Vierzahl der Initativbewerbungen die uns erreichen, dieses Verfahren gewählt hat, um Kosteneinsparungen zu erzielen.

Dabei muss ich erwähnen, dass meine Bewerbung keine Initiativbewerbung war sondern aufgrund einer Stellenausschreibung in der Tageszeitung.

Idioten :zunge:
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Dreamer » Di 6. Jan 2009, 22:12

Schreib mal einen Leserbrief an die örtliche Tageszeitung :pfeif:
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » Di 6. Jan 2009, 22:14

da fehlt mir wahrscheinlich wieder der Mut :eek:
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Dreamer » Di 6. Jan 2009, 22:16

Du hast ja momentan auch andere Sorgen.
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » Di 6. Jan 2009, 22:16

ja -kann man so sagen ;-)
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon midnight rider » Sa 10. Jan 2009, 20:03

Zum Thema Unterlagen vernichten kann ich nix sagen.
Mir wurden damals die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt komplett erstattet (150€). Dazu gehören Mappen, Fotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen,...


da hat choclate recht. hast du die kosten bei der arbeitsagentur geltend gemacht? wahrscheinlich treiben die dich ja auch zum bewerbungschreiben. wie war das? fördern und fordern?
Glück Auf!
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Dreamer » So 11. Jan 2009, 00:02

Ja, vom Arbeitsamt gibt es eine Pauschale pro nachgewiesener Bewerbung. Trotzdem muss das Unternehmen die Unterlagen zurücksenden, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » So 11. Jan 2009, 12:31

ja - vom Arbeitsamt gibt es auf Antrag (aber nach Gutdünken des Fallmanagers - ist eine Kann - keine Musssache -) pro nachgewiesener Bewerbung (Kopie, Absage etc.) 5,-- Euro pauschal - aber höchstens für 52 Bewerbungen im Jahr - und da ist bei mir schon spätestens Mitte des Jahres Schluss. Ausserdem 5 Euro reichen bei weitem nicht - allein eine ordentliche Mappe kostet schon mindestens 3 Euro - ausserdem Foto (sollte nicht aus dem Automaten sein), Kopien, Umschlag, Porto etc.
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Re: Arbeitgeber vernichtet Bewerbungsunterlagen

Beitragvon Flüxi » So 11. Jan 2009, 12:37

Habe gestern was Interessantes gefunden:

Stand in einer Stellenanzeige (gemeinnütziger Verein):

Mit Zusendung der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass wir aus organisatorischen Gründen erst ca. 10 Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens alle Unterlagen zurückreichen und während dieser Zeit keine rechtlichen Ansprüche stellt.
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