Wer in der Steuererklärung die gesamte Pendelstrecke angegeben hat, bekommt (auch ohne Einspruch) automatisch die Erstattung (wohl im ersten Quartal 2009, wie es heißt). Das Finanzamt hat in diesen Fällen einen Vorläufigkeitsvermerk gemacht.
Wer "brav" nur die Entfernung ab dem 21. Kilometer angegeben hat, muss einen Antrag auf Nachzahlung bei seinem Finanzamt stellen.
Für diejenigen, die nur wenige Kilometer zur Arbeit fahren, wird es in der Regel eh nichts ändern, es sei denn, man hat noch andere Werbungskosten, so dass 920 EUR überschritten werden, siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/ArbeitnehmerpauschbetragErst dann wirken sich Fahrtkosten steuermindernd aus.
Ich rate jedem, sich den letzten Steuerbescheid (insbesondere die Bemerkungen) mal anzusehen und danach beim Finanzamt anzurufen. Die sind verpflichtet, hier Auskunft zu erteilen.
PS: Ich habe nach Erhalt des Steuerbescheides einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Damit bekomme ich den Betrag sofort erstattet. Nachteil ist hier, dass ich im Falle einer negativen Entscheidung Zinsen auf die Nachzahlung hätte zahlen müssen.
Ein Mann wie ein Baum - sie nannten ihn Bonsai.