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erneute Klagewelle gegen Hartz IV

Di 20. Jan 2009, 15:29

Die Klagen gegen Hartz IV belasten die Sozialgerichte außerordentlich. Wie bekannt wurde, stieg die Anzahl noch einmal beträchtlich:
http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/18/1014210.html

Dies ist m.E. ein Indiz dafür, dass die Regelungen trotz zahlreicher Korrekturen immer noch nicht ausgegoren ist (unabhängig von der Frage, ob das Konzept überhaupt sinnig ist).

Anstatt nachzubessern, schwingt der Staat lieber mit der Keule gegen die Betroffenen. Die Beratungshilfe soll eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Erhöhung des Eigenanteils. Das führt dazu, dass viele auf ihr gutes Recht verzichten müssen, weil sie die Durchsetzung nicht finanzieren können.

Na dann.

Di 20. Jan 2009, 15:29

Re: erneute Klagewelle gegen Hartz IV

Di 20. Jan 2009, 17:11

bafoeg-aktuell.de hat geschrieben:Mit dem Beschluss zur Reform will der Bundesrat keineswegs zum Ausdruck bringen, dass man die Klagen für nicht gerechtfertigt hält. Es ist bekannt, dass viele der ARGEN die Ansprüche extrem eng kalkulieren, um möglichst wenig auszahlen zu müssen.

bafoeg-aktuell.de hat geschrieben:Nach Umsetzung des Gesetzesentwurfs sollen klagende Hartz IV-Bezieher zusätzlich 20 Euro berappen müssen, falls der Rechtsanwalt neben einer Beratung auch ein Schreiben an die Behörden aufsetzt.


Allerdings frage ich mich schon, warum es hier wieder einmal die "ärmeren" Bevölkerungsschichten trifft.
Wenn der Bundesrat die Klagen für gerechtfertigt hält, warum tut er nix in Richtung Aus-, Fort-, und Weiterbildung seiner Staatsdiener, warum werden diese durch "interne Dienstanweisungen" dazu "genötigt" möglichst wenig auszugeben?

Es mag zutreffend sein, das es sich einige mit Harz IV "gut" gehen lassen und sich sagen, warum arbeiten,
dies sind aber nicht die meisten, die es hier m.E.n. trifft.

Re: erneute Klagewelle gegen Hartz IV

Di 20. Jan 2009, 17:53

Dass die ARGEn versuchen zu kürzen, wo sie nur können, liegt doch im System, denn die Kommunen tragen ja die Kosten anteilig. Und die Kommunen sind nun mal knapp bei Kasse ...

Dagegen helfen nur klare und vor allem einfache gesetzliche Regelungen ohne Zweifelsfälle und Ermessensspielräume und m.E. auch eine Neuordnung der Kostenträgerschaft. Denn es besteht ein Interessenskonflikt zwischen beiden Trägern: Der Staat muss vor allem das im Grundgesetz verankerte Existenzminimum garantieren und versucht sich gleichzeitig, die Leute nach Mögflichkeit wieder ins Erwerbsleben zu integrieren ("fordern und fördern"). Die Kommunen müssen jedoch in erster Linie an ihren gebeutelten Haushalt denken.

Das wird deutlicher, wenn man sich mal folgende Zahlen anschaut: Im Bundeshaushalt waren die Kosten für Hartz IV im Jahre 2008 mit 20,5 Milliarden Euro veranschlagt, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsp ... tplan_2008
Die Summe für die beiden derzeitigen Konjunkturpakete würde ich mal auf etwa 200 Milliarden Euro schätzen. Die Bundesregierung würde dieses Geld nicht ausgeben, wenn sie sich davon nicht mittelfristig einen Rückfluss erwarten würde. Der Staat wäre also gut beraten, zum Beispiel auch mal eine Milliarde für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern springen zu lassen, damit die sich Bildung auch wirklich leisten können und nicht später selber bedürftig werden.

Eine Kommune kann sich dagegen derartige Späße nicht leisten und wegen der permanent klammen Finanzsituation ist dieses langfristige Denken dort auch gar nicht ausgeprägt. Es wird gestrichen, wo es nur geht. Der Staat hat auch ganz andere Möglichkeiten, sich Mehrausgaben anderweitig wieder zurückzuholen. Den Kommunen bleibt ja nur die Gewerbesteuer, die sie selber bestimmen können. Da die Kommunen aber durch eine Anhebung der Gewerbesteuer-Hebesätze Investoren verschrecken, können sie dieses Instrument nicht wirklich nutzen.
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