EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder




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EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder

Beitragvon Dreamer » Fr 4. Dez 2009, 19:08

Gestern sickerte es im Netz und im Radio durch, heute steht es in der Zeitung:

Der Europäische Gerichtshof hält das alleinige Sorgerecht der Mütter in nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Bisher war es so, dass bei nicht verheirateten Paaren die Mutter zustimmen musste, damit der leibliche Vater auch das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhalten kann. Damit wird wohl nun Schluss sein, denn der EuGH gab einem ledigen Vater recht, der dagegen geklagt hatte. Nun muss die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze nachbessern.

Und schon liest man Schlagzeilen wie "EU stärkt die Rechte lediger Väter".

Dagegen sind in erster Linie die Rechte des Kindes gestärkt worden. Hintergrund: Man unterscheidet zwischen Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, und Personensorge. Bekanntermaßen muss auch ein nichtehelicher Vater Unterhalt zahlen. Er hat auch in aller Regel ein Umgangsrecht mit dem Kind sowie das Kind einen Anspruch auf den Umgang mit dem Vater, so dass sich mehr oder weniger eine Umgangspflicht für den Vater ergibt. Nur wenn der Umgang dem Kind schaden würde, kann dem Vater das Umgangsrecht mit dem Kind aberkannt werden. Der Vater darf also bisher bereits sein Kind sehen und muss dafür zahlen. Daran ändert sich auch durch das Urteil des EuGH nichts.

Das Sorgerecht (auch: elterliche Sorge) ist in Wirklichkeit eher eine Verpflichtung. Zwar hat der klagende Vater nun ein "Mitspracherecht" in der Erziehung, er wird aber gleichzeitig in die Pflicht genommen, sich um das Kind zu kümmern. So wird hier in erster LInie das Kindeswohl gestärkt, denn das Kind hat - folgt man der Ansicht des EuGH - nun einen Anspruch auf die Fürsorge durch beide Elternteile. Das ist auch logisch, denn das Kind hat am wenigsten Einfluss darauf, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Somit wurden bisher auch nicht unbedingt die nichtehelichen Väter diskriminiert, sondern deren Kinder wegen des Familienstands der Eltern. Dies ist nicht mehr zeitgemäß, denn nichteheliche Lebensgemeinschaften sind keine Ausnahmen mehr. Die Ansicht, dass uneheliche Kinder regelmäßig Folge eines Seitensprungs sind, ist längst überholt.

Übrigens haben nur noch wenige europäische Länder ähnlich veraltete Regelungen wie Deutschland.
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Re: EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder

Beitragvon Claudine » Fr 4. Dez 2009, 22:01

Immer wenn ich so etwas lese, wie Unterhalt, Sorgepflicht,... bin ich froh und dankbar, dass unsere Kinder in einer Familie aufwachsen konnten.
Allein für dieses dankbare Gefühl hat sich so manches Opfer gelohnt.
Vielleicht sollte man wirklich zu einer verantwortlicheren Haltung gegenüber Sex zurückkehren, sprich Sex erst, wenn ich auch die Verantwortung für das tragen kann, was daraus entsteht ... ach, es ist ein schwieriges Thema, und ich von meinem Märchenschloss kann da nicht wirklich mitreden.
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Re: EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder

Beitragvon Dreamer » Fr 4. Dez 2009, 22:15

Vielleicht sollte man wirklich zu einer verantwortlicheren Haltung gegenüber Sex zurückkehren, sprich Sex erst, wenn ich auch die Verantwortung für das tragen kann, was daraus entsteht


Das ist sicher sinnvoll, aber es geht doch hier nicht nur um "Unfälle", sondern auch bzw. vor allem um feste Beziehungen ohne Trauschein.

Solange man glücklich ist, wird man sich um solche Formalien wie offizielles Sorgerecht nicht unbedingt kümmern. Geht die Beziehung dann aber in die Brüche, kann die Mutter dann die Hand aufhalten, aber trotzdem die Mitbestimmung in der Erziehung verweigern. Zukünftig wird es dann so sein, dass in solchen Fällen die Sorgerechtsfrage dann analog zu Scheidungskindern festgelegt werden muss.

Und selbst wenn mal einer unverantwortlich war: Die Väter sind mit dieser Rechtsprechung stärker in der Pflicht. Sie müssen nicht nur zahlen, sondern auch für das Kind sorgen. Vielleicht erzieht das ja zu mehr Verantwortung ;-)
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Re: EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder

Beitragvon Claudine » Sa 5. Dez 2009, 13:11

Das ist eben auch ein Punkt, dass Beziehung ohne Trauschein mit Kind in meinen Augen eben nicht richtig ist (in MEINEN Augen, wohlgemerkt, ICH würde das für MICH nicht akzeptieren)
In MEINEN Augen braucht ein Kind eine Familie, Mutter und Vater, Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins...

Heutzutage ist es so, da gibt es den leiblichen Vater, die leibliche Großmutter, den Lebensabschnittsvater mit vielleicht Stiefgeschwisterchen und Lebensabschnittsgroßeltern, ... ich spreche aus Erfahrung, denn ich kenne ein Kind in der eigenen Verwandtschaft, das sich vor lauter Väter und Großeltern gar nicht mehr so richtig auskennt man muss immer die Namen dazusagen (die Anni-Oma und der Paul-Opa...). Irgendwie fehlen da die wirklichen sozialen Bindungen, weil die sich ja auch nicht immer grün sind.

Aber das ist ein anderes Thema, grundsätzlich war ich schon immer der Meinung, dass Väter viel zu wenig in der Pflicht sind und begrüße daher das Urteil ebenfalls.
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Re: EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder

Beitragvon Dreamer » Di 8. Dez 2009, 00:31

Das ist eben auch ein Punkt, dass Beziehung ohne Trauschein mit Kind in meinen Augen eben nicht richtig ist (in MEINEN Augen, wohlgemerkt, ICH würde das für MICH nicht akzeptieren)
In MEINEN Augen braucht ein Kind eine Familie, Mutter und Vater, Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins...


Ich bin froh, dass wir gesellschaftlich so weit fortgeschritten sind, dass sich das heutzutage jeder selber aussuchen kann. Ich wollte selber nicht unbedingt heiraten, meine Frau schon, und wer sich letztendlich durchgesetzt hat, ist ja allgemein bekannt :happy:

Spaß beiseite, am schlimmsten finde ich die Fälle, in denen ein junges Paar heiratet, weil ein Kind unterwegs ist und die Familie nun Druck ausübt. Früher war das ja wohl gang und gäbe. Da ist man dann 20 und hat nicht aufgepasst, das kommt in den besten Familien vor. Natürlich muss man die Konsequenzen tragen, das heißt aber nicht, dass man sich auf ewig binden muss, obwohl man vielleicht noch nicht sicher war, ob das die Liebe fürs Leben ist. Die Leidtragenden solcher "Liebesehen" sind dann übrigens die Kinder, die zwar nach außen hin unter dem Idealbild der Familienidylle aufwachsen, aber in Wirklichkeit das volle Programm abkriegen, und zwar Eltern, die sich permanent streiten und gegenseitig Vorwürfe machen. Nicht selten vernachlässigt einer der Partner dann die Familie gänzlich, sprich: er lässt sich kaum blicken, ist mehr in der Kneipe als zu Hause, etc. Dann muss man sagen: Lieber ein Ende mit Schrecken als einen Schrecken ohne Ende. Eine glückliche Patchworkfamilie ist allemal besser als eine unglückliche "echte" Familie.

Um mal auf das Urteil zurückzukommen: Man müsste noch einen Schritt weiter gehen und die junge Mutter verpflichten, nach der Entbindung den Vater explizit zu nennen. Heute wird ja vermutet, dass der Ehemann (sofern vorhanden) auch der Vater ist. Wenn dem nicht so ist, muss die Vaterschaft mühsam vor Gericht angefochten werden. Bis dahin werden drei Personen "betrogen": Das Kind, welches ein Recht auf die Identität seiner Eltern hat; der gehörnte Zahlemann und letztendlich auch der sorgeberechtigte leibliche Vater.
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Re: EuGH stärkt die Rechte nichtehelicher Kinder

Beitragvon Claudine » Di 8. Dez 2009, 15:21

So schlimm waren nicht alle "Zwangs"ehen.

Da haben zwei Leute etwas getan, das Konsequenzen hatte, und sie haben die Konsequenzen daraus gezogen und Verantwortung für ihr Tun übernommen.

Das Kind hat Mutter und Vater, eine Familie und soziale Bindungen.
Es liegt dann schon auch an den Eltern, ob sie die Ehe gelingen oder scheitern lassen. Weil im Prinzip ist doch an jedem Partner irgendetwas, das nicht passt, wenn sich beide anstrengen und an sich arbeiten und auch an ihr Kind denken, ist alles in Ordnung, das verlangt allerdings Selbstdisziplin und Kompromissfähigkeit.
Das wahre endlose Glück gibt es in keiner Ehe, auch wenn sie noch so sehr im 7. Himmel geschlossen wurde, und wenn Kinder da sind, ist das "Ehe"glück sowieso erst einmal für Jahre auf Eis gelegt...
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