Kontensperrungen bei Amazon




Wirtschaft, aktuelle Ereignisse, Klatsch & Tratsch

Kontensperrungen bei Amazon

Beitragvon Dreamer » Di 6. Aug 2013, 11:58

Seit einigen Tagen ist bekannt, dass Amazon Konten von Kunden schließt, die von ihrem Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht nach Ansicht des Unternehmens zu häufig Gebrauch machen. Amazon spricht hier von einer nicht mehr "verbrauchermäßigen" und mehr als "haushaltsüblichen" Retourenquote.

Grundsätzlich dürfen Kaufleute sich aussuchen, mit wem sie Geschäfte machen dürfen. Wenn sie ihr Angebot jedoch an die Allgemeinheit richten, dürfen sie einzelne Kunden nicht willkürlich ausschließen. Übertragen auf ein Ladengeschäft wäre das z.B. die Selektion nach Hautfarbe an der Eingangstüre. Es leuchtet jedem ein, dass eine solche Diskriminierung nicht zulässig ist.

Da Amazon keine festen Kriterien für die Sperren benennt, kommt der Verdacht einer willkürlichen Behandlung auf, die möglicherweise dazu dient, die gesetzlich verbrieften Verbraucherrechte zu umgehen. Für die Betroffenen ist die Sperre mitunter besonders problematisch, da Amazon mit den Konten viele weitere Dienste verknüpft, z.B. den E-Book-Download über Kindle. Neue E-Books können dann nicht mehr geladen werden, das Gerät wird also entwertet und ist für den Kunden nur noch ganz eingeschränkt nutzbar.

Schon werden von Rechtsgelehrten Stimmen laut, dass Amazon doch eine Quote benennen solle, damit die Kunden absehen können, wann sie die kritische Grenze erreicht haben und damit mit einer Sperre rechnen müssen. Denn bisher erfolgten die Kontenschließungen ohne Vorwarnung.

Jedoch wäre solch eine Quote verfänglich. Das Fernabsatzrecht sieht keine Obergrenze für Rücksendungen vor. Prinzipiell könnten Verbraucher also alles wieder zurückschicken. Das Aushebeln des Widerrufsrechts mit einer Retourenquote dürfte wohl nicht zulässig sein. Da Amazon jedoch anstatt des normalen 14-tägigen Widerrufsrechts ein 30-tägiges Rücktrittsrecht gewährt, ist die Frage etwas komplizierter. Tendenziell bewegt man sich dennoch auf dünnem Eis, wenn man die gesetzlich verbrieften Verbraucherrechte derart beschneidet. Denn wer die angenommene Quote knapp erreicht hat, würde dadurch wohl vor der nächsten Retoure abgehalten. Der Verbraucher darf aber nicht durch Einschüchterung davon abgehalten werden, die Ware zurückzusenden.

Anders sieht es bei einer missbräuchlichen Nutzung aus, die natürlich nicht zulässig ist. Dies betrifft z.B. den Anzug, den man sich für die nächste Familienfeier bestellt, ihn danach aber wieder zurückschickt. Das wäre keine Ansichtslieferung mehr. Die Formulierungen von Amazon legen weiterhin nahe, dass es auch Kunden geben soll, die sich als Verbraucher ausgeben, in Wirklichkeit aber Waren für ihre gewerbliche Tätigkeit bestellen und auch teilweise wieder zurücksenden. Solchen Fällen kommt man aber nicht mit einer bestimmten Quote auf der Spur. Ebenso müsste man dazu in aller Regel zunächst einmal eine Stellungnahme des enstprechenden Kunden einholen. Allein aufgrund des Zahlenmaterials wird man dazu auch keine Aussage treffen können.

Es bleibt also abzuwarten, wie die Verbraucherzentralen, Wettbewerber und betroffenen Kunden reagieren. Vielleicht kommt es hier zu einer gerichtlichen Klärung. Bis dahin ist man als einzelner Kunde eher machtlos. Denn die breite Masse wird trotz dieser Nachrichten weiterhin fleißig bestellen.
Ein Mann wie ein Baum - sie nannten ihn Bonsai.
Benutzeravatar
Dreamer
Redakteur / Co-Admin
 
Beiträge: 8356
Registriert: Fr 22. Aug 2008, 18:20
Wohnort: NRW
Geschlecht: männlich

von Anzeige » Di 6. Aug 2013, 11:58

Anzeige
 

Zurück zu Gesellschaft, Politik & Tagesgeschehen

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron