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Jack Wolfskin mahnt Online-Marktplatz-Verkäufer ab

BeitragVerfasst: Di 20. Okt 2009, 21:47
von Dreamer
Der bekannte Outdorbekleidungshersteller Jack Wolfskin hat Mitglieder des Online-Marktplatzes DaWanda abgemahnt, weil sie selbst angefertige Kleidungstücke mit einem Tatzenlogo versehen und zum Verkauf angeboten haben:
http://blog.dawanda.com/2009/10/20/jack ... teller-ab/

Grundsätzlich ist es so, dass ein Markeninhaber seine Rechte verteidigen muss, damit er den Markenschutz nicht verliert. Das Gesetz sieht dabei in einfach gelagerten Fällen eine Abmahnung mit einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung vor. Die Abmahnkosten trägt dabei der Verletzer der Marke. Dabei handelt es sich um Rechtsanwaltsgebühren, die sich nach dem sog. Gegemstandswert bemessen. Im Falle von Jack Wolfskin gegen die DaWanda-Mitglieder sind das dem Vernehmen nach jeweils rund 1.000 EUR. Durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichten sich die abgemahnten User, im Wiederholungsfalle zusätzlich eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Hier handelt es sich oft um Beträge von 25.000 EUR und mehr.

Ich meine jedoch: Bei gelegentlichen bzw. hier wohl eher einmaligen und nicht gewerblichen Verstößen hätte ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben des Unternehmens mit Androhung von rechtlichen Konsequenzen bei weiteren Verstößen durchaus gereicht. Nicht jedem ist bewusst, dass nicht nur der Markenname "Jack Wolfskin", sondern auch das Tatzenlogo auf Bekleidung geschützt ist. Hier kann man sich durchaus kooperativer zeigen, zumal die abgemahnten Personen wohl durchaus zur Zielgruppe der Marke gehören, was Solidaritätsbekundungen von Usern aus vielen Foren belegen.

Die derzeitige Rechtsgrundlage und die Praxis des Abmahnens halte ich desweiteren für fragwürdig. Sie stellt dabei den Markenschutz über eigentlich höherwertige Rechtsgüter wie z.B. die körperliche Unversehrtheit. Denn im Falle einer Verletzung durch einen tätlichen Angriff ist es für das Opfer sehr schwierig und langwierig, Schmerzensgeld und Schadenersatz einzufordern. Im Falle von Urheberrechts- und Markenrechtsverstößen ist das Rechtsmittel der Abmahnung dagegen sehr effizient und schnell. Vor allem schützt es durch die hohen Vertragsstrafen wirksam gegen Wiederholungen, was bei anderen Verletzungen wie eben z.B. bei Körperverletzungen nicht gegeben ist. Dabei ist das Abmahnwesen in Deutschland weltweit wohl einmalig und fördert auch die Bildung einer Gattung eher zweifelhafter Anwälte, die ohne Auftrag einer Mandantschaft im Internet gezielt nach Verstößen suchen und diese dann kostenpflichtig abmahnen. Hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern, damit die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung gewahrt werden.

Verfasst: Di 20. Okt 2009, 21:47
von Anzeige

Re: Jack Wolfskin mahnt Online-Marktplatz-Verkäufer ab

BeitragVerfasst: Fr 23. Okt 2009, 12:08
von Dreamer
Jack Wolskin lenkt ein und sieht von der Beitreibung der Mahnbeträge ab. Grund dafür ist die heftige Kritik, die vor allem in vielen Foren, Blogs etc. im Internet geäußert wurde. Man werde nun "in Zukunft zunächst auf anwaltliche Schritte verzichten und selbst Kontakt aufnehmen", so das Unternehmen laut soq.de:
http://www.soq.de/Magazin/Artikel/Jack- ... rkenschutz

Re: Jack Wolfskin mahnt Online-Marktplatz-Verkäufer ab

BeitragVerfasst: Fr 23. Okt 2009, 12:11
von Vourdalak
Und da soll noch jemand sagen, dass der kleine mann auf der Straße nichts ausrichten kann ( mal in anderen Höhen gedacht :pfeif: ).
Bleibt nur die Frage : haben die wirklich was draus gelernt und wollen "ihr Vorgehen hinterfragen" oder hat man nur Angst, dass das Weihnachtsgeschäft mau läuft ?

Re: Jack Wolfskin mahnt Online-Marktplatz-Verkäufer ab

BeitragVerfasst: Fr 23. Okt 2009, 14:10
von Dreamer
Die Angst hat ja dann einen guten Zweck gehabt.

Ich nehme aber auch an, dass ein weiterer Grund ist, dass die meisten Abmahnungen gar keinen rechtlichen Bestand hatten, wie ich bereits dort geschrieben habe: http://blog.dawanda.com/2009/10/20/jack ... /#comments

Denn solange nicht auch noch der (Marken-) Name des Unternehmens oder des Produktes verwendet wird, besteht eigentlich keine Verwechslungsgefahr, wenn man irgendeine Pfote verwendet. Das schützenswerte Interesse des Markeninhabers kann nicht soweit gehen, dass jegliche Abbildungen von Tatzen auf einem Kleidungsstück verboten sind. Es darf eben nur nicht der Anschein erweckt werden, es handle sich bei den Eigenkreationen um Markenware. Das war hier aber wohl nicht der Fall, zumindest bei den in den Medien besprochenen Beispielen.