BGH-Urteil zu ungesichertem WLAN
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 10:06
Der Bundesgerichtshof verhandelt heute die Frage nach der Haftung für die unbefugte Nutzung eines ungesicherten WLAN-Netzwerks. Ein Anschlussinhaber war verklagt worden, weil während seines Urlaubs sich jemand in sein WLAN eingewählt und illegale Downloads getätigt und angeboten hatte:
http://www.derwesten.de/nachrichten/BGH ... 57428.html
Die bisherige Rechtsprechung geht in solchen Fällen bei Urheberrechtsverletzungen von einer sog. Störerhaftung (manchmal auch Mitstörerhaftung genannt aus). Das heißt salopp gesagt, der Anschlussinhaber muss zahlen, weil er sein Netz nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Meistens geht es nur darum, jemanden zu finden, dem man Abmahngebühren belasten kann. In der Praxis war bisher der Anschlussinhaber immer über die jeweilige IP-Adresse identifizierbar, der Hacker jedoch nur selten.
Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (das bisherige Gesetz hatte der BGH ja bekanntlich erst vor kurzem gekippt) dürfen die Provider die IP-Adressen jedoch nicht mehr speichern, so dass auch eine Identifizierung des Anschlussinhabers erschwert bis unmöglich ist. Es bleibt also insgesamt abzuwarten, wohin die Reise hier geht.
http://www.derwesten.de/nachrichten/BGH ... 57428.html
Die bisherige Rechtsprechung geht in solchen Fällen bei Urheberrechtsverletzungen von einer sog. Störerhaftung (manchmal auch Mitstörerhaftung genannt aus). Das heißt salopp gesagt, der Anschlussinhaber muss zahlen, weil er sein Netz nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Meistens geht es nur darum, jemanden zu finden, dem man Abmahngebühren belasten kann. In der Praxis war bisher der Anschlussinhaber immer über die jeweilige IP-Adresse identifizierbar, der Hacker jedoch nur selten.
Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (das bisherige Gesetz hatte der BGH ja bekanntlich erst vor kurzem gekippt) dürfen die Provider die IP-Adressen jedoch nicht mehr speichern, so dass auch eine Identifizierung des Anschlussinhabers erschwert bis unmöglich ist. Es bleibt also insgesamt abzuwarten, wohin die Reise hier geht.