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Google-Bildersuche illegal?

BeitragVerfasst: Mi 15. Okt 2008, 23:08
von Dreamer
Gemäß eines Urteils des Hamburger Landgerichts verletzt Google mit seiner Bildersuche das Urheberrecht der Inhaber:
http://www.heise.de/newsticker/LG-Hambu ... ung/117360

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutete dies das Aus der Bildersuche.

Praktisch würde das m.E. zunächst einmal wenig ändern, denn wenn Google den Dienst in Deutschland nicht mehr anbietet, würde wohl ein Großteil der User auf google.com ausweichen (die bisherige Umleitung auf die Landeskennung müsste dann entfallen).

Denkt man aber etwas weiter, stellt sich die Frage, ob die Nutzung derartiger Angebote nicht auch rechtswidrig ist. Es gibt bei den Nutzungsrechten weitreichende Ausnahmen für die private Nutzung. Evtl. könnte man anfügen, dass es sich dennoch um eine illegale Quelle handelte. Aber spätestens bei der beruflichen Nutzung der Google-Bildersuche hörte der Spaß dann aber wirklich auf.

Einerseits finde ich es doof, dass Google sich öfter mal im Bereich Datenschutz und Copyright am Rande der Legalität befindet, andererseits besteht noch enormer Klärungsbedarf im Onlinerecht. Viele Möglichkeiten, die das Internet bietet, sind gesetzlich gar nicht erfasst.

Spinnen wir mal weiter: Die Verlinkung (sprich: Nutzung) der Bilder fremder Webseiten ist zu privaten Zwecken gestattet, Google bekam nur deshalb einen auf den Deckel, weil es ja mit der Bildersuche kommerzielle Interessen verfolgt. In einem Forum verfolgen die User i.d.R. keine finanziellen Interessen, meist aber die Betreiber oder in unserem Fall der Hoster, der die Software und den Speicherplatz zur Verfügung stellt.

http://www.schultelaw.de/2008/vorschaub ... glich.html

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 23:08
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Re: Google-Bildersuche illegal?

BeitragVerfasst: Do 22. Jan 2009, 00:10
von MarkusVNRW
Komischerweise werden Bilder doch ins Netz gestellt damit die gesehen werden...? Und wer das nicht will muss die halt kryptisch bezeichnen. Das Internet ist schließlich multimedial ausgelegt. Und wenns dann doch Bilder mit Inhalsbezeichnung sein sollen, dann abdamit in den zugangsgeschützen Bereich..........


meine 2 cents dazu.-)

Re: Google-Bildersuche illegal?

BeitragVerfasst: Do 22. Jan 2009, 02:09
von Dreamer
Deine Argumentation deckt sich mit der vieler Experten. Die Richter, die Google bisher freigsprochen haben, mussten etwas anders argumentieren, nämlich so: die Kläger hätten Google den Zugang zum Bildmaterial erleichtert (Suchmaschinenoptimierung) und somit könne man von einem stillschweigenden Nutzungsrecht ausgehen.

Sollte sich diese Argumentation durchsetzen, kommt es aber zu der widersprüchlichen Situation, dass Google & Co.die Bilder nutzen dürfen, alle anderen jedoch nicht, selbst wenn sie ein Bild über Google gefunden haben. Das kann aber auch nicht Sinn der Sache sein, oder? Wenn ich es nicht nutzen darf, warum soll dann Google damit Geld verdienen dürfen?

Auch in dem oben zitierten Fall - übrigens der erste, in dem sich ein Kläger gegen Google durchsetzen konnte (zumindest in der ersten Instanz und bezogen auf Deutschland) - merkt man, dass da Rechtsprechung und "lebensnahe Betrachtung" auseinanderfallen.

Ähnlich wie man damals die privaten Kopien von Datenträgern und private Mitschnitte von Radiosendungen legalisiert hat, weil es einfach nicht zu unterbinden war, müsste man auch sagen: Wer ein Bild ins Netz stellt, muss damit rechnen, dass es verwendet wird.

Eine Verfolgung ist meist eh nur im eigenen Land möglich. Und eine fremde Nutzung außerhalb des Internets wird ein Urheber in 99,9 % der Fälle auch gar nicht bemerken. Somit bleibt ihm nur, es nicht online zu stellen, wenn er nicht möchte, dass es von anderen benutzt wird.

Re: Google-Bildersuche illegal?

BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 18:25
von Dreamer
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Google-Bildersuche grundsätzlich legal ist. Die entsprechende Klage einer Künstlerin wurde damit auch in der letzten Instanz abgewiesen, nachdem sie auch schon in den beiden Vorinstanzen unterlag.

Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Künstlerin als Urheberin der auf ihrer Webseite veröffentlichten Bilder den Zugriff durch die Suchmaschinen nicht unterbunden hat, was aber technisch möglich ist. Google durfte daher das Einverständnis zur Verwendung im Rahmen der Bildersuche (verkleinertes Vorschaubild, sog. Thumbnail, mit Link zur Quelle) annehmen.

BGH-Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder (Thumbnails) in Suchmaschinen