Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich?




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Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich?

Beitragvon Dolce Vito » Sa 28. Jun 2025, 13:15

Hallo zusammen,
ich habe seit Anfang letzten Jahres ein eigenes Zimmer zuhause eingerichtet, in dem ich regelmäßig im Homeoffice arbeite. Es handelt sich um einen separaten Raum, den ich tatsächlich fast ausschließlich beruflich nutze – kein Gästebett, kein TV, nichts Privates. Mein Arbeitgeber bietet keine Büros mehr an, also arbeite ich dauerhaft von zu Hause aus. Die Möbel und Einrichtung habe ich selbst angeschafft, ebenso alles an Technik. Jetzt stellt sich mir die Frage: Soll ich in der Steuererklärung lieber das Arbeitszimmer komplett ansetzen oder auf die Homeoffice-Pauschale zurückgreifen?

Mich interessiert, ob jemand hier schon beides gerechnet und verglichen hat? Und ob man vielleicht sogar beides irgendwie kombinieren kann, wenn z. B. das Zimmer nicht anerkannt wird?
Ich habe mir den Raum sogar vor dem Einrichten neu gestrichen und einen Schallschutz angebracht, damit ich ungestört arbeiten kann. Mein Büro misst etwa 14 m², die Wohnung insgesamt 70 m². Heizung und Stromkosten sind auch messbar angestiegen, seit ich dort arbeite.
Ein Kollege meinte, dass auch Möbel absetzbar sind, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag – stimmt das?
Außerdem will ich wissen, ob es Unterschiede gibt, wenn man angestellt oder selbstständig ist. Ich habe als Angestellter schließlich weniger Spielraum.
Falls jemand praktische Tipps hat, was man unbedingt beim Einreichen der Steuererklärung beachten sollte, bin ich sehr dankbar!
Vielleicht hat ja jemand schon einmal sein Arbeitszimmer geltend gemacht und kennt die Fallstricke.
Bin für jeden Hinweis und Erfahrungswert offen. Steuerlich alles korrekt machen möchte ich auf jeden Fall.
Dolce Vito
 
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von Anzeige » Sa 28. Jun 2025, 13:15

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Re: Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich

Beitragvon LiebeDasLeben » Sa 28. Jun 2025, 14:23

Hallo,
deine Situation klingt wie gemacht für eine steuerliche Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers – und du scheinst auch die Voraussetzungen zu erfüllen. Da du einen abgeschlossenen Raum fast ausschließlich beruflich nutzt und dein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kannst du bis zu 1.250 € als Werbungskosten geltend machen.

Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale, die seit 2023 bei 6 € pro Tag liegt – maximal 1.260 € pro Jahr. Wenn du also an 210 Tagen im Jahr ausschließlich im Homeoffice arbeitest, erreichst du mit der Pauschale die gleiche Grenze. Der Unterschied liegt in den ansetzbaren Kosten: Beim Arbeitszimmer kannst du zusätzlich anteilige Miet-, Strom- und Heizkosten absetzen. Auch Renovierungskosten, Möbel und technisches Equipment (wie Schreibtisch oder Bildschirm) lassen sich vollständig oder anteilig angeben.

Das Rechenbeispiel findest du übrigens gut erklärt auf der Seite von https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/arbeitszimmer-absetzen/. Dort kannst du dir auch ein Gefühl dafür holen, wann sich was lohnt. Besonders spannend: Arbeitsmittel sind immer absetzbar, auch wenn du „nur“ die Pauschale nutzt. Wichtig ist, die Grenze von 800 € netto pro Einzelanschaffung im Blick zu behalten.

Fazit: Wenn dein Raum den Anforderungen genügt, lohnt sich oft der komplette Ansatz als Arbeitszimmer. Wenn nicht, ist die Homeoffice-Pauschale eine gute, unkomplizierte Alternative.
LiebeDasLeben
 
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