Sa 28. Jun 2025, 14:23
Hallo,
deine Situation klingt wie gemacht für eine steuerliche Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers – und du scheinst auch die Voraussetzungen zu erfüllen. Da du einen abgeschlossenen Raum fast ausschließlich beruflich nutzt und dein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kannst du bis zu 1.250 € als Werbungskosten geltend machen.
Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale, die seit 2023 bei 6 € pro Tag liegt – maximal 1.260 € pro Jahr. Wenn du also an 210 Tagen im Jahr ausschließlich im Homeoffice arbeitest, erreichst du mit der Pauschale die gleiche Grenze. Der Unterschied liegt in den ansetzbaren Kosten: Beim Arbeitszimmer kannst du zusätzlich anteilige Miet-, Strom- und Heizkosten absetzen. Auch Renovierungskosten, Möbel und technisches Equipment (wie Schreibtisch oder Bildschirm) lassen sich vollständig oder anteilig angeben.
Das Rechenbeispiel findest du übrigens gut erklärt auf der Seite von
https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/arbeitszimmer-absetzen/. Dort kannst du dir auch ein Gefühl dafür holen, wann sich was lohnt. Besonders spannend: Arbeitsmittel sind immer absetzbar, auch wenn du „nur“ die Pauschale nutzt. Wichtig ist, die Grenze von 800 € netto pro Einzelanschaffung im Blick zu behalten.
Fazit: Wenn dein Raum den Anforderungen genügt, lohnt sich oft der komplette Ansatz als Arbeitszimmer. Wenn nicht, ist die Homeoffice-Pauschale eine gute, unkomplizierte Alternative.